|
Mittwoch, den 12. Oktober 2005 um 09:53 Uhr |
Über
die Wehrmannskleider gemäss der Ordonnanz 1852 haben wir schon öfter
berichtet. Heute sehen wir einen Fähnrich des Bündner Bataillons 22. Er
hatte beim Aufmarsch des Bataillons seinen Platz im ersten Glied, links
und rechte von Unteroffizieren flankiert, Im zweiten Glied sollte stets
einer der tauglichsten Unteroffiziere direkt hinter dem Fähnrich gehen,
Insgesamt waren acht "im Marschieren wohlgeübte Unteroffiziere" zur
Fahnenwache eingeteilt. Die Wachen hatten stets die Bajonette
aufgepflanzt. Diese zerfetzten aber die flatternden Bataillonsfahnen
wiederholt, bis man auf derart martialische Details verzichtete. Man
war es leid, immer wieder neue Löcher zu flicken.
Der Tschako
der Ordonnanz 1852 unseres Fähnrichs weist einen weissen Pompon mit
gleichfarbiger Flamme auf - die Farbe des Stabes, Unter der Ganse aus
Silberblech ist die Bündner Kantonskokarde zu sehen. Das Blechschild in
Sonnenform zeigt ausgestanzt die Bataillonsnummer.
Der
Uniformrock ist dunkelblau und hat eine Knopfreihe zu neun
silberfarbenen Knöpfen. Rot gehalten sind die Vorstösse, die
Schossumschläge sowie der Kragen. Als höherer Unteroffizier trägt der
Fähnrich besondere Schulterstücke, so genannte "Contre-Epauletten" ohne
Fransen. Als Status des Ranges ist auch der Degen als Blankwaffe zu
sehen, der hier auf der linken Seite getragen wird. Der Tragbandulier
besteht aus schwarzem Leder und hat vorne eine zylindrische Hülse, in
welche der Fuss des Fahnenschaftes beim Tragen gesteckt wird.
Die
dunkelblauen Hosen haben entlang den Seitennähten rote Vorstösse. Hier
werden unter den Hosen die weissen Tuchgamaschen getragen. Die
Beschaffung feldtauglicher Schuhe war Sache des Wehrmannes. Die Fahne
entspricht dern Reglement von 1852 und trägt den Kantonsnamen in
grossen Lettern inmitten des weissen Kreuzes. Die Schleife zur Fahne
ist in den Kantonsfarben gehalten.
Roger Rebmann, Basel
|