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Mittwoch, den 12. Oktober 2005 um 09:49 Uhr |
Im
ungetellten Kanton Basel des 18. Jahrhunderts ruhte die kantonale
Militärmacht hauptsächlich auf den Schultern der Landbevölkerung. Im
Gegensatz zu den Bürgern der Stadt forderte die Wehrpflicht von den
Untertanen auf dem Land regelmässigen Militärdienst. Landleute
leisteten vom 16. bis zum 60. Altersjahr Dienst in einem der beiden
Regimenter der Landmiliz. Exerziert wurde jeweils an bestimmten
Sonntagen nach dem Gottesdienst. Der Geistlichkeit war die Entweihung
des Sonntags ein Dorn im Auge, aber die Obrigkeit wer der Ansicht, dass
die Untertanen auf dem Lande sich besser an ihrem freiem Tage mit den
Waffen übe, als die Zeit mit Kegeln, Trinken, Tänzen oder noch
Schlimmerem zu vertun. Das Exerzieren musste jedoch rechtzeitig
beginnen, denn man hielt auch fest, dass es nach 3 Uhr nachmittags
unmöglich sei, einen Landmann auf den Exerzierplatz zu bekommen.
Unsere
beiden Landmannen tragen die Uniform der Ordonnanz 1776. Links mit
Federbusch auf dem schwarzen Dreispitz steht ein Grenadier, rechts
neben ihm ein Füsilier, dessen Dreispitz eine weisse Borte hat. Der
dunkelblaue Frack hat Auf- und Überschläge in Scharlachrot. Die Knöpfe
bestehen aus Weissmetall. Darunter wird eine Weste in der Farbe des
Frackes getragen. Die Hosen sind ebenfalls dunkelblau, die Hosenbeine
stecken in hohen weissen Gamaschen. Die Patronentasche hängt an einem
Bandulier über der linken Schulter. Beim Grenadier sieht man auf dem
weissledernen Bandulierriemen als besonderes Zeichen seines Elitestatus
eine Luntenbüchse aus Messing. Bajonett und Säbel tragen die Männer am
Ledergurt, eine Basler Eigenheit damals.
Die Steinschlossgewehre
kantonaler Ordonnanz, Uniform und Montur mussten die Wehrpflichtigen
selber anschaffen. Zur Durchsetzung der Wehrpflicht wurde angeordnet,
dass sich jeder Heiratswillige mit Gewehr und Blankwaffen beim Vogt
ausweisen müsse, man forderte auch, dass der Bräutigam in Uniform mit
Seitengewehr vor den Altar trete. Es wird auch von jungen Landmannen
berichtet, welche sich ordonnanzwidrig gut sitzende Uniformen
schneidern liessen, denn oft war die Musterung von weiblichem Publikum
besucht. Da wurde auch festgestellt, dass diese Damen bei den
Baselbietern mehr bewirkten, als die strengsten Drillmeister, denn ein
jeder bemühte sich, unter den Augen der Damen nicht durch ungeschicktes
Exerzieren aufzufallen und so zum Gespött im Dorfe zu werden.
Roger Rebmann, Basel
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