|
Bern,
29.05.2008 - Die Armeeführung reagiert auf Hinweise aus der Truppe,
wonach die Taschenmunition auch gekauft werden könne, statt sie
zurückzugeben. Der Chef der Armee hält fest, dass der Kauf von
Taschenmunition keine Option ist.
Im Herbst
2007 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Taschenmunition
zurückzuziehen. Die Armee setzt den politischen Auftrag bis Ende 2009
um. Im Befehl für die Rückgabe der Taschenmunition vom 3. Januar 2008
hat der Chef des Führungsstabes der Armee, Divisionär Peter Stutz,
angeordnet, dass jeder Angehörige der Armee bis Ende 2009 seine
Taschenmunition entweder im Rahmen einer Dienstleistung
(Wiederholungskurs, Beförderungsdienst) oder ausserdienstlich in einer
Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee (LBA) zurückzugeben hat.
Bis Ende Mai 2008 hat die Armee rund 95'000 von 257'000 Dosen
Taschenmunition zurückgezogen. Dabei haben Truppe und Rücknahmestellen
der LBA gegen 950 Fälle erfasst, in welchen Armeeangehörige die
Taschenmunition aus diversen Gründen nicht mehr besassen und sie
demzufolge bezahlen mussten. Dies entspricht einem Prozent der bis
jetzt zurückgegebenen Taschenmunition.
Inzwischen haben sich einzelne Armeeangehörige gemeldet, mit Hinweisen,
wonach ihnen im Militärdienst angeboten worden sei, Taschenmunition für
die befohlene Rückgabe käuflich zu erwerben. Die Armee geht diesen
Hinweisen nach. In einem Fall wurde bereits eine militärgerichtliche
Untersuchung durch den Truppenkommandanten eingeleitet.
Die Bestimmungen zur Rückgabe der Taschenmunition sind eindeutig. Für
die Taschenmunition besteht eine Rückgabepflicht. Der Kauf der
Taschenmunition anstelle der Rückgabe ist keine Option. Jeder
Armeeangehörige ist für den Verlust der Taschenmunition haftbar und hat
dafür aufzukommen. Wenn er nachweisen kann, dass er den Schaden weder
durch vorsätzliche noch durch grobfahrlässige Verletzung seiner
Dienstpflicht verursacht hat (Art. 139, Abs. 2 Militärgesetz) trägt der
Bund den Verlust.
Der Chef des Führungsstabes der Armee wird die Truppenkommandanten in
den nächsten Tagen mit einem Befehl nochmals auf diese Bestimmungen
aufmerksam machen.
VBS News
|