Der CdA hat in einem Tagesbefehl die Kommandanten aufgefordert, die Ausbildung bezüglich Handhabung der Waffe im Dienst und ausserhalb des Dienstes konsequent umzusetzen. Die Aufbewahrung der persönlichen Waffe ist im Militärgesetz (MG), im Dienstreglement (DR 04) und im Reglement Organisation der Ausbildungsdienste (ODA) geregelt. Ausserhalb des Dienstes haben die Militärdienstpflichtigen die Pflicht, für die sichere Aufbewahrung und den Unterhalt der persönlichen Ausrüstung zu sorgen. Diese ist zu Hause diebstahlsicher aufzubewahren. Der Verlust der persönlichen Waffe ausserhalb des Dienstes muss sofort gemeldet werden. Jeder Angehörige der Armee (AdA) wird instruiert, wie er seine persönliche Waffe korrekt aufbewahren und wie er beim Verlust vorgehen muss.
Zusätzlich ordnet der CdA an, dass die Truppenkommandanten die ebenfalls bestehenden Befehle bezüglich der Ausrüstungskontrolle und der Waffeninspektion während der Dienstleistung konsequent umzusetzen haben. Zudem wird die militärische Sicherheit für zusätzliche Kontrollen beigezogen. Weitere Massnahmen sind derzeit in Prüfung.
Erfassungszeitraum 1969 bis 2008
Am vergangenen Sonntag sind Zahlen zu Waffenverlusten veröffentlicht worden. Aus administrativen Gründen kam es bei der armeeinternen Übermittlung dieser Zahlen zu einem Missverständnis bezüglich des Erfassungszeitraums. Die kommunizierten Waffenverluste sind seit 1969 und nicht wie irrtümlich kommuniziert seit 1997 erhoben worden.
Zwischen 1969 und 2008 wurden der Armee 4581 Waffenverluste gemeldet. Diese wurden gestohlen oder verloren. Davon blieben 4321 Waffen verschwunden - 422 während des Dienstes, 3897 ausserhalb des Dienstes und 2 Jungschützengewehre. Im Zeitraum der Armee 61 (1969 bis 1994) blieben 2817 Waffen verschollen. Während der Armee 95 (1995-2003) wurden 1203 Waffen nicht wieder gefunden. Seit der Armeereform 2004 gingen 247 Waffen verloren. Seit der Einführung der Armee XXI hat die Zahl der gemeldeten Waffenverluste auf Grund der tieferen Bestände deutlich abgenommen. Besonders hohe Verlustzahlen gab es in den Jahren rund um die beiden Armeereformen, in welchen überdurchschnittlich viele AdA aus dem Dienst entlassen wurden.
Von den 2004 bis 2008 gemeldeten 251 Waffenverlusten (davon 4 wieder aufgefunden) wurden 193 Waffen als gestohlen, 22 Waffen als verloren und 36 Waffen als anderweitig (keine Aussage zur Art des Verlustes oder keine Angabe von Gründen) abhanden gekommen gemeldet.
In der Regel melden die AdA den Verlust ihrer persönlichen Waffe beim Einrücken zu einer Dienstleistung, bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht oder bei Verlust während der Dienstleistung. Die Retablierungsstelle des Wohnkantons füllt ein Merkblatt aus, in welchem Aussagen zu: Zeitpunkt, Aufbewahrungsort, Anzeigeerstattung, Polizeirapport, Fund, Ersatz, Verrechnung (bei nachgewiesener Grobfahrlässigkeit, z.B. "Habe Waffe im Zug liegen lassen") festgehalten werden. Dieser Rapport wird der Zentrale der Logistikbasis der Armee in Bern zugestellt. Gleichzeitig wird der Waffenverlust elektronisch verbucht.
Arbeitsgruppe befasst sich mit Fragen zur Ordonnanzwaffe
Bundesrat Samuel Schmid, Chef des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), hat Ende 2007 eine Arbeitsgruppe "Ordonnanzwaffen" eingesetzt. Diese Arbeitgruppe hat den Auftrag, bis spätestens Ende 2008 die militärischen, rechtlichen, staatspolitischen und soziologischen Aspekte rund um die persönliche Dienstwaffe umfassend zu analysieren. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung verschärfter Kriterien für die Heimabgabe von Ordonnanzwaffen, gleichwertig der zivilen Regelung für den Waffenerwerb, technische Massnahmen (z.B. mechanische oder elektronische Sperrung der Waffe ausserhalb des Dienstes), erweiterte Hinterlegungsmöglichkeiten für Ordonnanzwaffen, sowie Betrachtungen zur traditionellen Bedeutung von Waffen in einer sich wandelnden Gesellschaft.
Der Bundesrat wurde vom Chef VBS am 7. Dezember 2007 über den Einsatz der Arbeitsgruppe informiert und hat gleichzeitig bekräftigt, dass bis zum Abschluss dieser Abklärungen die gültigen Rechtsgrundlagen unverändert bleiben. Ausgenommen sind Sofortmassnahmen. Entscheide werden dann gefällt werden, wenn der Bericht der Arbeitsgruppe "Ordonnanzwaffen" vorliegt. In diesem sollen die Handlungsspielräume bezüglich sicherheitsfördernder Massnahmen unter Berücksichtigung des gesetzlichen Auftrages der Armee und den Interessen der betroffenen Kreise (Armee, Polizei, Bevölkerung, Schützen usw.) aufgezeigt werden.
Quelle: Info VBS