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Bern,
18.02.2008 - Ein neues Reglement der Armee zeigt den fachgerechten
Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions auf. Es ist Richtschnur und
Lehrschrift zu diesem Thema und dient unter anderem den Fähnrichen in
den Stäben.
Die Feldzeichen der einzelnen
Bataillone und Abteilungen der Armee, die Schweizerfahne und die
Kantonsfahnen haben einen hohen symbolischen Wert, der sich in einem
geregelten respektvollen Umgang der Armee mit ihnen ausdrücken muss. In
besonderem Mass gilt dies auch für die Nationalflaggen anderer Staaten,
mit denen die Armee als sicherheitspolitisches Instrument des Staates
entsprechend würdig umzugehen hat. Beflaggungen sind Teil des Militär-
oder Staatsprotokolls.
Die Verweilzeiten des Kaders in der Armee sind kürzer geworden.
Viele erfahrene Offiziere und Unteroffiziere mit ihrem über lange Jahre
erworbenen Wissen und Können sind aus der Wehrpflicht entlassen. Das
machte es für nicht täglich gepflegte Aktivitäten wie Fahnenübernahmen
und -abgaben oder auch Beförderungsfeiern nötig, die Grundregeln dazu
festzuhalten. Das neue Reglement sorgt dafür, dass der korrekte Umgang
mit Fahnen und Standarten weiterhin zur feierlichen Durchführung
militärischer Anlässe beiträgt. Zusätzlich zum Umgang mit militärischen
Fahnen, Standarten und Fanions behandelt das Reglement die Beflaggung
mit schweizerischen Kantons- und Gemeindefahnen, aber auch mit anderen
Nationalflaggen im militärischen Bereich. Zahlreiche farbig
illustrierte Beispiele veranschaulichen die teils kniffligen Regeln.
Die Armee durfte bei der Erarbeitung auf die kompetente, fachliche
Mitarbeit der Schweiz. Gesellschaft für Fahnen- und Flaggenkunde sowie
der Stiftung Schweizer Wappen und Fahnen zählen.
Wichtigste Empfänger des knapp 80-seitigen Reglements sind die Stäbe
der Truppenkörper und Grossen Verbände sowie die Fähnriche. Als
Lehrschrift richtet es sich im staatsbürgerlichen Sinn an die
angehenden Offiziere und Hauptfeldweibel. Diesen bietet es einen Abriss
der Entstehungsgeschichte der Schweizerfahne und - wie es sich für
unser föderalistisches Land gehört - eine kurze Darstellung der
Geschichte jeder Kantonsfahne. Aus den Reihen der Hauptfeldweibel gehen
in der Schweizer Armee die Fähnriche hervor. Sie übernehmen ihre ehren-
und verantwortungsvolle Aufgabe, wenn sie im Grad eines Stabsadjutanten
in einem Bataillons- oder Abteilungsstab eingeteilt sind.
Das Reglement 51.340, «Der Umgang mit Fahnen, Standarten und
Fanions», liegt in deutscher Sprache vor. Die Übersetzung ins
Französische erfolgt im Lauf dieses Jahres. Wer nicht zu den
militärischen Bezügern gehört, kann das Reglement erwerben beim
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Vertrieb Publikationen, 3003
Bern, 031 322 39 12, E-Mail
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